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08.11.2011
Sichere Entsorgung von Medizinalgeräten
Der Schweizerische Verband der Diagnostika- und Diagnostika-Geräte-Industrie (SVDI) hat in Zusammenarbeit mit der Stiftung Entsorgung Schweiz (SENS) eine Lösung für die Entsorgung der potentiell kontaminierten Geräte erarbeitet.
Der Anschlussvertrag zum SENS-SVDI Entsorgungssystem hat zum Ziel die Verpflichtungen der Wirtschaft gemäss der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG) zu erfüllen und den Abgebern eine günstige, durch strenge Kontrollen gesicherte, umweltverträgliche Entsorgungslösung für elektrische und elektronische Geräte und Medizinalgeräte anzubieten.
Fachgerechte Entsorgung
Der SVDI hat in Zusammenarbeit mit der „Stiftung Entsorgung Schweiz“ (SENS) nun ein Entsorgungssystem erarbeitet, das für Geräte, die beim Gebrauch frei zugänglich waren, wie folgt aussieht:
- Registrierte Teilnehmer an diesem Verfahren können bei der SENS ihre zu entsorgenden Geräte über das Internet anmelden.
- Die Geräte müssen entleert, oberflächendesinfiziert und auf Paletten verpackt bereit gestellt werden.
- Beauftragte Speditionen holen die Geräte ab.
- Die Geräte werden kontrolliert, gewogen und anschliessend mit Ethylenoxidgas sterilisiert.
- Die so sterilisierten Geräte werden nun der fachgerechten Entsorgung für Elektrogeräte zugeführt.
Die Eckpfeiler des SENS-Entsorgungssystems sind:
- Landesweites Rücknahmesystem
- Kontrolle der Entsorgungspartner (Medistri SA, Transporteure, Recycler) durch die TK-SENS
- Finanzierung durch Erhebung der effektiven Entsorgungskosten gemäss der offiziellen SENS-SVDI Tarifliste.
- Die Lösung ist kompatibel mit der WEEE-Direktive der EU.
Bemerkung: Schon über 25 to entsorgt
Dieser Weg steht nicht nur SVDI-Mitgliedern zur Verfügung, sondern soll auch anderen Unternehmen und Instutituten, wie z.B. Spitälern, Labors, Arztpraxen usw. helfen, ihre Altgeräte sachgemäss zu entsorgen. Für weitere Fragen oder Interesse an einer Teilnahme können Sie sich an den SVDI wenden:
SVDI, Guglera 1 in 1735 Giffers, Tel. 026 672 90 73 Fax 026 672 90 99
Email: admin@svdi.ch
Internet: www.sens.ch
29.04.2010
Inkraftsetzung der revidierten Medizinprodukteverordnung
Die revidierte Medizinprodukteverordnung tritt per 1. April 2010 in Kraft.
Schreiben des Bundesamtes für Gesundheit.
Den revidierten Verordnungstext finden Sie hier
Ende Mai 2010
Informationsveranstaltung 6. Mai 2010
„Änderungen der Medizinprodukteverordnung“
Welche Konsequenzen hat dies für Sie im Labor, in der Arztpraxis und
als IVD-Hersteller?
Die Infoveranstaltung war ein voller Erfolg und wurde vom FAMH als Weiterbildung mit 5 Stunden (Credits) anerkannt.
Von den Teilnehmern wurde ein volles Lob ausgesprochen und grosses Interesse an weiteren Veranstaltungen ausgesprochen.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne das Sekretariat zur Verfügung:
- Tel.: 026 672 90 73, SVDI Sekretariat
- Email: admin@svdi.ch
- Fax: 026 672 90 99
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